Altholzrecycling

Der Sammelbegriff Altholzrecycling beschreibt einen Teil der Kreislaufwirtschaft der sich in den letzten zwei Jahrzehnten zu einem wichtigen Bereich entwickelt hat.

Dabei geht es um eine Menge von bis zu 9,0 Millionen Tonnen im Jahr, dies bedeutet ca. 110 kg je Einwohner und Jahr. Die Altholzverordnung unterscheidet die Kategorien AI – AIV, hierbei handelt es sich um den Belastungsgrad. Die Kategorie AIV steht für gefährliche Altholzabfälle (Sonderabfälle).

Unterschieden wird dabei in:

  • Stoffliche Verwertung
    Einsatz des Altholzes in neuen Produkten der Holzwerkstoffindustrie (z.B. Spanplatten).

  • Energetische Verwertung
    Einsatz des Altholzes als Brennstoff zur Energieerzeugung in Kraftwerken.

In beiden Verwertungswegen ist das Altholzrecycling ein Teil der Ressourceneffizient der Energiewende und damit dem Klimaschutz.

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